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Recht: Verwahrung von Schusswaffen

Verlässlich & sicher!
Alle Jäger sollten sich mehr denn je bewusst sein, dass uns die breite Öffentlichkeit hinsichtlich der sicheren Verwahrung unserer Jagdwaffen besonders scharf ins Visier genommen hat. Die IWÖ, die überparteiliche Interessenvertretung für ein liberales Waffenrecht in Österreich, gibt dem Waffenbesitzer neben zahlreichen anderen Informationen auch "Verwahrungstipps". Hier die für Jäger wichtigsten Punkte:

Absolut sicher?
Es bestehen keine detaillierten Bestimmungen über das "sichere Verwahren", da es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt und jeder Fall individuell zu beurteilen ist. Es hängt von rein objektiven Momenten ab, ob eine im Einzelfall gewählte Verwahrungsart als sorgfältig bezeichnet werden kann. Auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ist Bedacht zu nehmen. Grundsätzlich ist eine Schusswaffe sicher verwahrt, wenn sie in zumutbarer Weise einerseits vor unberechtigter Aneignung und andererseits vor unbefugter Verwendung geschützt ist.

Unberechtigte Aneignung ("Außenschutz")?
Darunter sind technische Maßnahmen zu verstehen, die vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen schützen (die Ein- oder Aufbruchsicherheit von Räumlichkeiten oder Behältnissen, Alarmanlagen usw.).

Unbefugte Verwendung ("Innenschutz")?
Dies betrifft z. B. nicht berechtigte Mitbewohner (besonders Kinder) oder Zufallszugriffe rechtmäßig Anwesender (Handwerker, Besucher usw.). Bei entsprechendem "Außenschutz" genügen hier Maßnahmen, die für sich alleine den "Außenschutz" nicht herstellen könnten (etwa ein versperrter Gewehrschrank mit Glasscheiben; oder, wenn sich Waffen zu Dekorationszwecken in versperrbaren Gewehrhaltern an der Wand befinden).

Schlüssel?
Für beide Bereiche ("Außen- und Innenschutz") hat zu gelten, dass auch die Schlüssel zu den Räumlichkeiten oder Behältnissen sicher verwahrt zu sein haben. Auch die Lage einer Wohnung, eines Hauses usw. spielt hier eine Rolle. So wird in einer ebenerdigen Wohnung ohne vergitterte Fenster und ohne zeitgemäßes Sicherheitsschloss an der Wohnungstür (z. B. Zylinderschloss) der "Innenschutz" massiver sein müssen als in einer Wohnung im 3. Stock mit einbruchssicherer Tür. Gewisse Verwahrungsmittel (z. B. Waffenstahlschrank oder -tresor) sind in der Lage, sowohl gegen unrechtmäßige Aneignung als auch gegen unbefugte Verwendung zu schützen. Sie stellen sozusagen "Außen- und Innenschutz" in einem dar. Bei Verwendung derartiger Mittel wird der Anspruch an die Einbruchssicherheit der Wohnung oder des Hauses nicht so groß sein.

Abstufung bezüglich Anzahl und Art der Waffen?
Mehr Waffen müssen besser gesichert sein als nur eine oder wenige. Ebenso gilt: Waffen gefährlicherer Kategorien müssen sorgfältiger verwahrt sein als minderwirksame Waffen oder Waffen weniger gefährlicher Kategorien.

Lebensumstände des Waffenbesitzers?
Es macht einen Unterschied, ob der Waffenbesitzer allein in einer Wohnung oder mit einem "zum Besitz von Schusswaffen berechtigten Partner" lebt, oder ob er mehrere Mitbewohner, darunter etwa Kinder, hat, die zum Besitz von Schusswaffen nicht berechtigt sind.

Gemeinsame Verwahrung von Waffen und Munition?
Entgegen zahlreicher Meinungen ist das gemeinsame Verwahren von Waffen und Munition erlaubt. Sicher verwahrt muss beides sein!

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Foto Michael Breuer

 

Wie muss eine Waffe verwahrt werden?
Foto Michael Breuer