Recht: Verwahrung von Schusswaffen
Verlässlich & sicher!
Alle Jäger sollten sich mehr denn je bewusst sein, dass
uns die breite Öffentlichkeit hinsichtlich der sicheren Verwahrung
unserer Jagdwaffen besonders scharf ins Visier genommen hat. Die IWÖ,
die überparteiliche Interessenvertretung für ein liberales
Waffenrecht in Österreich, gibt dem Waffenbesitzer neben zahlreichen
anderen Informationen auch "Verwahrungstipps". Hier die für
Jäger wichtigsten Punkte:
Absolut sicher?
Es bestehen keine detaillierten Bestimmungen über das "sichere
Verwahren", da es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine
absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt und jeder Fall
individuell zu beurteilen ist. Es hängt von rein objektiven Momenten
ab, ob eine im Einzelfall gewählte Verwahrungsart als sorgfältig
bezeichnet werden kann. Auf die besonderen Umstände des Einzelfalls
ist Bedacht zu nehmen. Grundsätzlich ist eine Schusswaffe sicher
verwahrt, wenn sie in zumutbarer Weise einerseits vor unberechtigter
Aneignung und andererseits vor unbefugter Verwendung geschützt ist.
Unberechtigte Aneignung ("Außenschutz")?
Darunter sind technische Maßnahmen zu verstehen, die vor fremdem
Zugriff durch Gewalt gegen Sachen schützen (die Ein- oder Aufbruchsicherheit
von Räumlichkeiten oder Behältnissen, Alarmanlagen usw.).
Unbefugte Verwendung ("Innenschutz")?
Dies betrifft z. B. nicht berechtigte Mitbewohner (besonders Kinder)
oder Zufallszugriffe rechtmäßig Anwesender (Handwerker,
Besucher usw.). Bei entsprechendem "Außenschutz" genügen
hier Maßnahmen, die für sich alleine den "Außenschutz" nicht
herstellen könnten (etwa ein versperrter Gewehrschrank mit Glasscheiben;
oder, wenn sich Waffen zu Dekorationszwecken in versperrbaren Gewehrhaltern
an der Wand befinden).
Schlüssel?
Für beide Bereiche ("Außen- und Innenschutz") hat
zu gelten, dass auch die Schlüssel zu den Räumlichkeiten
oder Behältnissen sicher verwahrt zu sein haben. Auch die Lage einer
Wohnung, eines Hauses usw. spielt hier eine Rolle. So wird in einer ebenerdigen
Wohnung ohne vergitterte Fenster und ohne zeitgemäßes Sicherheitsschloss
an der Wohnungstür (z. B. Zylinderschloss) der "Innenschutz" massiver
sein müssen als in einer Wohnung im 3. Stock mit einbruchssicherer
Tür. Gewisse Verwahrungsmittel (z. B. Waffenstahlschrank oder -tresor)
sind in der Lage, sowohl gegen unrechtmäßige Aneignung als
auch gegen unbefugte Verwendung zu schützen. Sie stellen sozusagen "Außen-
und Innenschutz" in einem dar. Bei Verwendung derartiger Mittel
wird der Anspruch an die Einbruchssicherheit der Wohnung oder des Hauses
nicht so groß sein.
Abstufung bezüglich Anzahl und Art der Waffen?
Mehr Waffen müssen besser gesichert sein als nur eine oder wenige.
Ebenso gilt: Waffen gefährlicherer Kategorien müssen sorgfältiger
verwahrt sein als minderwirksame Waffen oder Waffen weniger gefährlicher
Kategorien.
Lebensumstände des Waffenbesitzers?
Es macht einen Unterschied, ob der Waffenbesitzer allein in einer Wohnung
oder mit einem "zum Besitz von Schusswaffen berechtigten
Partner" lebt, oder ob er mehrere Mitbewohner, darunter etwa Kinder,
hat, die zum Besitz von Schusswaffen nicht berechtigt sind.
Gemeinsame Verwahrung von Waffen und Munition?
Entgegen zahlreicher Meinungen ist das gemeinsame Verwahren von Waffen
und Munition erlaubt. Sicher verwahrt muss beides sein!
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