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| Informationen zum Waffengesetz |



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Recht: Meldepflicht

Nach dem ab 1. Juli 1997 in Kraft getretenen Waffengesetz 1996 sind Jagd- und Sportwaffen mit gezogenen Läufen meldepflichtig. Zum besseren Verständnis hier die wichtigsten Informationen zur Meldepflicht.

Wer muss melden?
Jeder, der in Österreich lebt und eine meldepflichtige Waffe (Kategorie C) besitzt.

Was muss gemeldet werden?
Jagd- und Sportwaffen mit einem gezogenen Lauf oder mehreren gezogenen Läufen, sofern sie nicht Selbstladewaffen (Kategorie B) sind.

Wo kann gemeldet werden?
Bringen Sie das ausgefüllte Formular zu einem österreichischen Waffenfachhändler Ihrer Wahl. Er bestätigt Ihnen die durchgeführte Meldung.

Was hat mit der Bestätigung zu geschehen?
Es ist sehr wichtig, die Bestätigung sorgfältig aufzubewahren, um später einmal nachweisen zu können, dass man der Meldepflicht nachgekommen ist.

Wie muss gemeldet werden?
Gültige Vordrucke erhalten Sie im Waffenfachhandel oder auf der Homepage von WEIDWERK-Online (Formular: hier klicken).

Unklarheiten?
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Büchsenmacher oder Waffenfachhändler, an Ihren Landesjagdverband oder an die Wirtschaftskammer Österreich.

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Foto Norbert Steinhauser

 

Jagdbüchsen gehören zur
Kategorie C (melde-
pflichtige Waffen).

Foto Franz Kovacs