Recht: Meldepflicht
Nach dem ab 1. Juli 1997 in Kraft getretenen Waffengesetz 1996 sind
Jagd- und Sportwaffen mit gezogenen Läufen meldepflichtig. Zum
besseren Verständnis hier die wichtigsten Informationen zur Meldepflicht.
Wer muss
melden?
Jeder, der in Österreich lebt und eine meldepflichtige Waffe (Kategorie
C) besitzt.
Was muss
gemeldet werden?
Jagd- und Sportwaffen mit einem gezogenen Lauf oder mehreren gezogenen
Läufen, sofern sie nicht Selbstladewaffen (Kategorie B) sind.
Wo kann gemeldet
werden?
Bringen Sie das ausgefüllte Formular zu einem österreichischen
Waffenfachhändler Ihrer Wahl. Er bestätigt Ihnen die durchgeführte
Meldung.
Was hat mit der
Bestätigung zu geschehen?
Es ist sehr wichtig, die Bestätigung sorgfältig aufzubewahren,
um später einmal nachweisen zu können, dass man der Meldepflicht
nachgekommen ist.
Wie muss
gemeldet werden?
Gültige Vordrucke erhalten Sie im Waffenfachhandel oder auf der
Homepage von WEIDWERK-Online (Formular:
hier klicken).
Unklarheiten?
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Büchsenmacher
oder Waffenfachhändler, an Ihren Landesjagdverband oder an die
Wirtschaftskammer Österreich.
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