Recht: Waffen-Kategorien
Kategorie A:
Verbotene Schusswaffen (darunter Schrotgewehre mit Vorderschaftrepetiersystem
"Pumpguns") und Kriegsmaterial Erwerb, Einfuhr,
Besitz und Führen sind wie schon bisher verboten.
Kategorie B:
Genehmigungspflichtige Schusswaffen alle halbautomatischen
Schusswaffen sowie Repetierflinten (etwa "Gooseguns")
werden den Faustfeuerwaffen gleichgestellt. Erwerb und Besitz
von Kategorie-B-Waffen ist nur aufgrund einer Waffenbesitzkarte,
Erwerb,
Besitz und Führen solcher Waffen nur aufgrund eines Waffenpasses
erlaubt. Ein Erwerb ist binnen 6 Wochen vom Überlasser und vom
Erwerber bei der Behörde anzuzeigen, die das Waffendokument
des Erwerbers ausgestellt hat.
Kategorie C:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf – Erwerb ist binnen 4 Wochen vom
Erwerber einem in Österreich niedergelassenen Gewerbetreibenden
(Büchsenmacher, Waffenhändler) zu melden. Führen solcher
Waffen ist nur aufgrund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für
Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen).
Der Waffenschein wurde eliminiert.
Kategorie D:
Sonstige Schusswaffen (Flinten) – Führen von Flinten ist
nur aufgrund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger
mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen).
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